Eberhard Krötz, Immobilienmakler aus Eberbach: „Viele Immobilienbesitzer möchten auch im Alter in Ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Aber spätestens, wenn das Treppensteigen immer schwerer fällt, denken viele über einen barrierefreien Umbau nach. Doch wann lohnen sich Kosten und Aufwand dafür?“
Wer seinen Lebensabend in der eigenen Immobilie verbringen möchte, sollte sich schon frühzeitig über einen barrierefreien Umbau Gedanken machen. Denn ein altersgerechter Umbau ist in der Regel ein Kraftakt. Mit zwei, drei Umbaumaßnahmen ist es oft nicht getan. In vielen Fällen stellen sich auch die Fragen, ob sich die Maßnahmen finanziell lohnen und wie sie sich auf den Wert der Immobilie auswirken. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Sie zu diesem Thema beraten.
Welche Maßnahmen müssen getroffen werden?
Zunächst müssen Eigentümer herausfinden, wie umfangreich ihre Immobilie angepasst werden muss. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, nicht nur die naheliegenden Maßnahmen wie Treppenlift und barrierefreie Dusche umzusetzen, sondern auch weiter zu denken. Zum Beispiel das Entfernen von Türschwellen und die Verbreiterung der Türen für den Fall, dass man auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Um herauszufinden, welche Maßnahmen nötig und sinnvoll sind, sollten sich Immobilienbesitzer an einen Immobilienexperten wenden. In vielen Fällen hängt es von der Beschaffenheit und vom Zustand der Immobilie ab, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Ein Profimakler kann hier durch seine Erfahrung und Expertise beraten oder einen Experten für barrierefreien Umbau vermitteln.
Welche Kosten entstehen?
Um eine realistische Einschätzung zu erhalten, welche Kosten der barrierefreie Umbau verursacht, sollten Immobilienbesitzer sich unbedingt an einen Immobilienprofi wenden. Denn je nach Immobilie fallen die Kosten unterschiedlich aus. Kurzfristig können kleine Umbauten das Wohnen in der eigenen Immobilie erleichtern. Auf lange Sicht könnten dann aber weitere Maßnahmen nötig werden. Eigentümer, die die Umbaumaßnahmen möglichst vorausschauend und in einem Rutsch erledigen möchten, stellen oft fest, dass die Kosten höher sind als erwartet und kommen um einen Kredit nicht herum.
Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?
Gesetzliche Vorgaben für die barrierefreie Gestaltung von Wohngebäuden befinden sich in der DIN 18040-2. Darin werden Anforderungen geregelt wie Bewegungsflächen in Räumen, Verkehrsflächen, Mindesttiefe der Ausstattung sowie die Mindestbreite von Türen und Durchgängen oder auch der Einbau von unterfahrbaren Möbeln in Küche und Bad, damit auch Rollstuhlfahrer gut an Küchenarbeitsplatte und Waschbecken herankommen.
Haben Sie Fragen zum barrierefreien Umbau Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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