Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz

Am 19. Juni 2020 hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Künftig soll dieses Gesetz alle gesetzlichen Vorgaben im Bereich Gebäude und Erneuerbare Energien zusammenfassen. Stimmt der Bundestag dem Gesetz im Juli zu, könnte es Anfang Oktober 2020 in Kraft treten.

Seit mehreren Jahren läuft das Gesetzgebungsverfahren bereits. Eigentlich sollte es die Vorgaben im Gebäudebereich vereinheitlichen und vereinfachen. Übersichtlicher wird es wohl kaum werden mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es wird zwar mehrere andere Gesetze ersetzen (wie die EnEV und das EEWärmeG), doch viele komplizierte Vorgaben, umfassendere Regelungen und Verweise machen das Gebäudeenergiegesetz keinesfalls einfacher als seine Vorgänger.

Der wichtigste Punkt für Bauherren zuerst: Die Neubau-Vorgaben bleiben vom GEG unangetastet. Das derzeit verpflichtende Mindestniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird zum Niedrigstenergiegebäude erklärt und behält damit nach wie vor Gültigkeit. Ebenso Teil der Bundestagsentscheidung war die Streichung des sogenannten 52-Gigawatt-Solardeckels im EEG.

Baulicher Wärmeschutz als Grundlage

Im Mittelpunkt des Gebäudeenergiegesetzes steht die Begrenzung des Energiebedarfs eines Gebäudes durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz, vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und die Vermeidung von Wärmebrückenverlusten. Somit stellt das Gesetz das Prinzip der Energieeinsparung über das der umweltfreundlicheren Energieerzeugung und verfolgt in erster Linie den Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten. Erneuerbare Energien sollen dann den verbleibenden Energiebedarf decken.

Während es im Bereich Neubau kaum Änderungen geben wird, sind für gebrauchte Immobilien einige Verschärfungen geplant, wie zum Beispiel beim Einsatz von Ölheizungen. Die energetischen Vorgaben bei Sanierungsmaßnahmen werden aber nicht verschärft.

Laut Artikel 82 unseres Grundgesetzes, kann jedes Gesetz selbst bestimmen, ab wann es in Kraft tritt. Wir haben es in den letzten Wochen erlebt, dass dies auch sehr kurzfristig sein kann. Wenn ein Gesetz keinen Termin festlegt, ab dem es in Kraft tritt – und im GEG-Entwurf wird kein Datum genannt – so tritt es laut Grundgesetz „mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.“

In der optimistischen Variante könnte das GEG demnach ab 1. August 2020 in Kraft treten, wobei der soweit öffentlich bekannte Gesetzentwurf selbst etliche Übergangstermine festschreibt.

Sie möchten wissen, ob sich eine energietechnische Optimierung Ihrer Immobilie vor dem Verkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-vereinheitlichung-des-energieeinsparrechts-fuer-gebaeude-gebaeudeenergiegesetz.html

https://de.wikipedia.org/wiki/GEG

https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/solarenergie

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © synovec/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Das sind die Pflichten eines Eigentümers

Eine schöne Vorstellung: entspannt liegt man auf der Terrasse der eigenen Immobilie, während im Garten Kind und Kegel umhertollen. Eine Immobilie mit Garten ist für viele noch immer ein Lebenstraum, der erfüllt werden will. Hat man die passenden vier Wände plus attraktives Grün gefunden, wird eines im Freudentaumel schnell vergessen: was man als Eigentümer muss,…

Weiterlesen

Das Freibad in den eigenen Garten holen

Ganz Deutschland ächzt und stöhnt unter den Temperaturen des heißen Sommers 2018. Bei über 30 Grad Celsius im Schatten mag man kaum einen Schritt tun. Ein Sprung ins kühle Nass hingegen klingt verlockend. Doch das […]

Weiterlesen

Wie kann ich meine Immobilie energetisch sanieren?

Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach: „Die aktuellen Krisen zeigen uns deutlich: Gebäude müssen klimafreundlicher werden. Doch was können Eigentümer tun, um CO₂-Emissionen zu reduzieren und Kosten zu sparen? Wer muss wie gesetzlich nachrüsten? Wie kann die Umstellung beim Verkauf unterstützen?
Im Gebäudeenergiegesetz wurde Hausbesitzern eine Nachrüstpflicht für veraltete Gas- und Öl-Heizkessel auferlegt, die einen Konstanttemperaturkessel und eine Nennleistung von 4 bis…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Beate Albert

Senior-Partnerin I Immobilienberatung

+49 (0) 6271 / 78 000 Beate.Albert@skd-immobilien.de

Eberhard Krötz

Geschäftsführer I Zertifizierter Wertermittler von Immobilien (Dipl. E.I.A.)

+49 (0) 6271 / 78 000 eberhard.kroetz@skd-immobilien.de

Laura Milch

Geprüfte Immobilienmaklerin (EIA) Immobilienmaklerin (IHK)

+49 (0) 6271 / 78000 Laura.Milch@skd-immobilien.de

Sandra Prommer

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 sandra.prommer@skd-immobilien.de

Jeanine Schönig

Immobilienberaterin

+49 (0) 6271 / 78 000 Jeanine.Schoenig@skd-immobilien.de

Barbara Sigmund

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 Barbara.Sigmund@skd-immobilien.de