Checkliste: Immobilie während der Scheidung

Eine Scheidung ist oft eine emotionale Achterbahnfahrt. Zusätzlich ist es auch ein bürokratischer Aufwand. Auch wenn die gemeinsame Immobilie immer im Hinterkopf ist, fällt es vielen Paaren schwer, eine gute Lösung dafür zu finden. Damit es Ihnen leichter fällt, den Überblick bei der Scheidungsimmobilie zu behalten, finden Sie hier unseren Ratgeber.

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

Checkliste: Immobilie während der Scheidung 1

 

Für gewöhnlich gibt es vier Möglichkeiten, mit der gemeinsamen Immobilie in der Scheidung umzugehen. Sie kann verkauft oder vermietet werden. Einer der ehemaligen Partner kann sie übernehmen und den anderen auszahlen oder an ihn Miete zahlen.

Immobilie verkaufen

  • Vorteil: ist sinnvoll, wenn Schulden getilgt werden müssen, beispielsweise die Immobilienfinanzierung noch nicht abgezahlt ist
  • Nachteil: wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt, verlangen viele Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Wichtig: es kann Spekulationssteuer anfallen, wenn vor dem Verkauf weniger als zehn Jahre in der Immobilie gewohnt wurde
  • Achtung: können sich beide nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung – diese wirkt sich oft negativ auf den Verkaufserlös aus

Immobilie vermieten

  • Vorteil: ist sinnvoll, wenn die Immobilie im Familienbesitz bleiben soll
  • Nachteil: als Vermieter muss man sich um die Verwaltung der Immobilie kümmern, bei Scheidungspaaren kann das zu Streit führen
  • Wichtig: die Verwaltung einer Immobilie klappt oft nur, wenn das Scheidungspaar noch gut miteinander auskommt und Verantwortlichkeiten aufgeteilt werden können
  • Achtung: ist der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt, sollten die Mieteinnahmen ausreichen, um die monatlichen Raten zu decken

Einer der Ex-Partner übernimmt die Immobilie

  • Wichtig: wer die Immobilie übernimmt, muss alle Kosten stemmen können – der andere Partner muss ausgezahlt werden, ist der Kredit noch nicht abgezahlt, fallen diese Kosten ebenfalls an, ebenso müssen Wohn- und Instandhaltungskosten getragen werden
  • Achtung: es besteht häufig die Gefahr der finanziellen Überlastung, vor diesem Schritt sollte alles gründlich durchgerechnet werden
  • Näheres zum Thema in unserem Beitrag „Wenn der Ex-Partner nicht ausziehen will“

Einer bleibt in der Immobilie und zahlt Miete an den Ex-Partner

  • Vorteil: mögliche Unterhaltszahlungen können mit der Miete verrechnet werden
  • Nachteil: für laufende Kredite haften weiterhin beide – wird einer zahlungsunfähig, wird die Restschuld vom anderen eingefordert
  • Achtung: kann der Kredit nicht abgezahlt werden, droht wiederum die Zwangsversteigerung

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern: 06271-78000

Übrigens: Wir haben interessante Tools für Sie:

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © HayDmitriy/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Steigende Immobilienpreise in Europa: Deutschland nur im Mittelfeld

Jährlich steigen die Immobilienpreise in Deutschland. Besonders in Metropolen wie München oder Berlin fallen die Preissteigerungen im Vergleich zum Vorjahr besonders hoch aus. Doch im Europa-Vergleich verhält sich das Preiswachstum in Deutschland noch moderat. In […]

Weiterlesen

Online-Immobilienbewertungen: Das müssen Sie wissen.

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, muss wissen, was sie am Markt aktuell wert ist. Online-Immobilienbewertungen können eine erste Orientierung ermöglichen, aber ist das auch der Wert zu der die Immobilien letztendlich verkauft wird? Der Immobiliengutachter […]

Weiterlesen

Fehler beim Immobilienverkauf

Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach: Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, wissen aber nicht genau, wie man diese im Exposé verkaufsfördernd zur Schau stellt und welchen Verkaufspreis Sie ansetzen sollen? Wir haben die wichtigsten Punkte kurz für Sie zusammengestellt. Gern kommt der Gedanke auf, als Eigentümer die Immobilie selbst gewinnbringend an den Mann zu bringen. Ein Haus oder eine Wohnung zu…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Beate Albert

Senior-Partnerin I Immobilienberatung

+49 (0) 6271 / 78 000 Beate.Albert@skd-immobilien.de

Eberhard Krötz

Geschäftsführer I Zertifizierter Wertermittler von Immobilien (Dipl. E.I.A.)

+49 (0) 6271 / 78 000 eberhard.kroetz@skd-immobilien.de

Laura Milch

Immobilienmaklerin (IHK) I Geprüfte Immobiilienbewerterin (EIA)

+49 (0) 6271 / 78000 Laura.Milch@skd-immobilien.de

Tatjana Riedinger

Assistentin der Geschäftsleitung

+49 (0) 6271 / 78 000 Tatjana.Riedinger@skd-immobilien.de

Sandra Prommer

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 sandra.prommer@skd-immobilien.de

Jeanine Schönig

Immobilienberaterin

+49 (0) 6271 / 78 000 Jeanine.Schoenig@skd-immobilien.de

Barbara Sigmund

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 Barbara.Sigmund@skd-immobilien.de

Jürgen Dietz

Immobilienberater I Selbstständiger Mitarbeiter

+49 (0) 6271 / 78 000 Juergen.Dietz@skd-immobilien.de

Florian Frick

Student I Immobilienwirtschaft bei der DHBW

+49 (0) 6271 / 78 000 florian.frick@skd-immobilien.de