Ist die Entscheidung für eine Immobilie erst einmal gefallen und Sie haben sich mit dem Verkäufer geeinigt, stehen noch einige Meilensteine und bürokratische Hürden an, die vor dem Einzug überwunden werden müssen.
Vom Abschluss der Kaufverhandlung bis zum Einzug gibt es noch einige Herausforderungen zu bewältigen. Wir haben die wichtigsten Aspekte in unserem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Der Grundbuchauszug
Bevor eine Immobilie überhaupt gekauft werden kann, benötigt der Käufer einen aktuellen Grundbuchauszug. Dieser ist essenziell, um Belastungen zu prüfen. Der Grundbuchauszug zeigt: Es ist wichtig zu klären, ob eine Hypothek auf dem Grundstück lastet, die den Verkauf ohne die Zustimmung des Gläubigers einschränken könnte.
Des Weiteren sollte überprüft werden, ob Dritte ein Erbbaurecht besitzen, das ihnen erlaubt, auf dem Grundstück zu bauen. Ebenso relevant sind etwaige Baulasten oder Nießbrauch, die bestimmte Nutzungsrechte gewähren oder einschränken können. Ein professioneller Makler übernimmt diesen Schritt für Sie. Er kann Einsicht in das Grundbuch nehmen, welches beim Amtsgericht geführt wird.
Die Finanzierung
Zur Finanzierung können Sie sich an unabhängige Finanzvermittler oder Ihren Immobilienmakler vor Ort wenden, der Sie auch zu Fördermitteln berät. Notwendig sind außerdem Unterlagen wie Gehaltsnachweise und ein aktueller Grundbuchauszug. Denken Sie frühzeitig daran, persönliche und objektbezogene Unterlagen wie beispielsweise Gehaltsnachweise, Eigenkapitalnachweise und Grundbuchauszug zur Hand zu haben.
Was tun, wenn die Finanzierungszusage noch nicht da ist?
Falls Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, aber noch auf eine Finanzierungszusage warten, können Sie entweder eine Reservierungsvereinbarung oder einen Vorvertrag mit dem Verkäufer oder Makler abschließen. Eine Reservierungsvereinbarung sichert dem Käufer Exklusivität für einen bestimmten Zeitraum. Ein Vorvertrag wiederum bindet beide Parteien an den späteren Kaufvertrag und wird in der Regel notariell beglaubigt.
Kaufvertrag abschließen und notariell beglaubigen lassen
Der letzte Schritt im Immobilienkaufprozess umfasst die Zahlung des Kaufpreises, selten noch auf ein Notaranderkonto, was nicht unerhebliche Mehrkosten einspart. Zudem müssen Sie nach Erhalt des Grunderwerbssteuerbescheids vom Finanzamt die Steuer sowie die Grundbuchgebühren und Notarkosten bezahlen, was erst dann zur Überschreibung des Eigentums führt.
Die Einbindung eines Maklers in den Kaufprozess Ihrer Immobilie sichert Ihnen nicht nur Fachkompetenz und Marktkenntnis, sondern auch eine transparente Kostenstruktur. Seit Dezember 2020 wird das Maklerhonorar, mit sehr wenigen Ausnahmen) gerecht zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, wodurch beide Parteien gleichermaßen profitieren.
Nachdem alle Gebühren, einschließlich der Courtage, beglichen sind, bestätigt das Amtsgericht die Eintragung ins Grundbuch. Mit dieser offiziellen Bestätigung ist der Kaufprozess vollständig abgeschlossen und Sie können sich als stolzer, rechtmäßiger Eigentümer Ihrer neuen Immobilie bezeichnen.
Sie suchen noch nach Ihrer Traumimmobilie? Lassen Sie sich von uns als lokalen Qualitätsmakler beraten. Vereinbaren Sie jederzeit einen Termin mit uns. Wir sind gerne für Sie da.
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Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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