Neue Auflage des Eberbacher Mietspiegels beschlossen

Der Gemeinderat Eberbach hat am gestrigen Abend einstimmig die neue Auflage des Eberbacher Mietspiegels beschlossen. Damit liegt nun bereits die fünfte Version des wichtigen Instruments zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten vor.

Grundlage für faire Mieten

Wie es in der Beschlussvorlage heißt, dient der Mietspiegel „zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmieten für die Gesamtgemarkung Eberbach“. Seit seiner Einführung im Jahr 2017 bildet der Mietspiegel eine zentrale Orientierungshilfe sowohl für Mietende als auch Vermietende.
In den Jahren 2019, 2021 und 2023 wurde das Dokument jeweils fortgeschrieben – die nun vorliegende Ausgabe ist dagegen eine vollständige Neufassung.

Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten

Federführend bei der Erstellung war das Statistikbüro Stein aus Stuttgart. Beteiligt waren außerdem die Haus- und Grundbesitzervereinigung Eberbach, der Mieterverein Heidelberg und Umgebung, die Immobiliengesellschaften SKD Immobilien und Neckartal-Immobilien, die Baugenossenschaft Familienheim Mosbach eG, die Eberbacher Baugenossenschaft sowie der Gutachterausschuss der Stadt Sinsheim.
Durch diese breite Zusammenarbeit soll der Mietspiegel die Marktsituation in Eberbach möglichst realistisch und ausgewogen abbilden.

Ziel: Transparenz und Fairness

Der neue Mietspiegel soll nicht zuletzt dazu beitragen, Transparenz und Fairness auf dem Eberbacher Wohnungsmarkt zu fördern und Streitigkeiten zwischen Mietenden und Vermietenden zu vermeiden. Er bietet eine solide Grundlage, um Mieten sachgerecht einzuordnen und nachvollziehbar zu gestalten.

Download und Online-Rechner

Den vollständigen Mietspiegel stellen wir hier als kostenlosen PDF-Download zur Verfügung.
Zudem gibt es einen praktischen Online-Mietspiegelrechner, mit dem Sie bequem die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung berechnen können.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Foto: Depositphotos.com

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