Eigentumswohnung verkaufen – was Eigentümer wissen sollten

Eberhard Krötz, Immobilienmakler von SKD Immobilien aus Eberbach: „Wer in einem Mehrfamilienhaus zur Miete oder zum Kauf lebt, weiß, dass nicht immer alles reibungslos zwischen den Hausbewohnern verläuft. Wer in einer Eigentümergemeinschaft ist, für den gilt die Gemeinschaftsverordnung und das Wohnungseigentumsgesetz. Unter Umständen auch beim Verkauf der Wohnung.“

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Eigentumswohnung verkaufen – was Eigentümer wissen sollten 1

 

In den meisten Fällen können Besitzer von Eigentumswohnungen selbst entscheiden, wem Sie Ihre Immobilie verkaufen. Wenn aber eine festgeschriebene Veräußerungsbeschränkung existiert, kann es schwierig werden.

Was ist eine Veräußerungsbeschränkung?

Die Veräußerungsbeschränkung ist im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (§12 WEG) verankert und gilt dann, wenn diese im Grundbuch steht. Ist ein Verkäufer von dieser Regelung betroffen, darf die Wohnung nicht ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder eines Hausverwalters verkauft werden.

Einflussnahme auf den Verkauf

Nur weil ein Nachbar nicht mit dem neuen Hausbewohner zufrieden ist, scheitert der Verkauf nicht. Viel mehr gibt es drei Wege wie der Verkauf bei einer Veräußerungsbeschränkung beeinflusst werden kann. Entweder entscheidet die gesamte Eigentümergemeinschaft über den Wohnungsverkauf oder es findet eine Mehrheitsentscheidung statt. Die dritte Variante ist, dass der Hausverwalter allein darüber bestimmt, ob die Wohnung an den neuen potenziellen Käufer veräußert wird.

Wann darf ein Käufer abgelehnt werden?

Grundsätzlich aber darf nicht jeder Kaufinteressent abgelehnt werden. Denn für die Ablehnung muss ein triftiger Grund vorliegen. Wirksame Ablehnungsgründe sind unter anderem:

  • der Käufer wird sich finanziell nicht ausreichend an den Gemeinschaftsverpflichtungen beteiligen können
  • die vorgesehene Nutzung der Wohnung verstößt gegen die Teilungserklärung
  • Charakter der Wohnanlage wird gestört

Allgemein darf eine Ablehnung entweder in der Person des Käufers oder der Wohnungsnutzung begründet sein.

Informieren und Konflikte vermeiden

Um Konflikte zu vermeiden, sollten Verkäufer immer vorher abklären, ob eine Veräußerungsbeschränkung im Grundbuch steht, und wenn ja, wie diese genau in der Eigentümergemeinschaft geregelt ist. Sollten dennoch Uneinigkeiten aufkommen, kann die Angelegenheit über den juristischen Weg geklärt werden. Um solche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich für Eigentümer sich an einen Immobilienmakler zu wenden.

Möchten Sie Ihre Wohnung verkaufen und benötigen Unterstützung? Dann melden Sie sich! Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an unter: 06271-78000,  oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie benötigen weitere Informationen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_(Deutschland)

https://www.test.de/Eigentumswohnung-Grundregeln-der-Eigentuemergemeinschaft-5332284-0/

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © photography33/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Mythos oder Wahrheit – was ein Makler kann und darf (Teil 3)

Vorbehalte gegenüber Immobilienmaklern gibt es viele und oft halten sie sich hartnäckig. Dabei geht es meist darum, was ein Makler (nicht) darf und wozu er in der Lage ist. Doch was ist eigentlich dran an diesen Mythen? Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach, klärt auf. Mythos 1: Makler und die Nachforschungspflicht Makler haben keine vertieften Nachforschungspflichten beim Eigentümer (Informationen zur…

Weiterlesen

Kunstwerke zum Wohnen

Der Todestag des berühmten Malers und Bildhauers Max Ernst jährte sich 2016 zum vierzigsten Mal. Was die wenigsten Besucher der zahlreichen Ernst-Ausstellungen wissen: Bei einigen der aufwendigen Exponate handelt es sich nicht um Auftragsarbeiten des […]

Weiterlesen

Wenn’s mit der Vermarktung schief geht: Die häufigsten Fehler von Privatverkäufern

Schnell eine Anzeige bei Immobilienscout geschaltet und schon ist das Haus verkauft. Ganz so einfach ist es leider nicht. Vom falschen Preis, über schlechte Fotos bis hin zu fehlenden Unterlagen. Es gibt eine Menge Dinge, […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Beate Albert

Senior-Partnerin I Immobilienberatung

+49 (0) 6271 / 78 000 Beate.Albert@skd-immobilien.de

Eberhard Krötz

Geschäftsführer I Zertifizierter Wertermittler von Immobilien (Dipl. E.I.A.)

+49 (0) 6271 / 78 000 eberhard.kroetz@skd-immobilien.de

Laura Milch

Geprüfte Immobilienmaklerin (EIA) Immobilienmaklerin (IHK)

+49 (0) 6271 / 78000 Laura.Milch@skd-immobilien.de

Sandra Prommer

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 sandra.prommer@skd-immobilien.de

Jeanine Schönig

Immobilienberaterin

+49 (0) 6271 / 78 000 Jeanine.Schoenig@skd-immobilien.de

Barbara Sigmund

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 Barbara.Sigmund@skd-immobilien.de