Grundstück geerbt? Das müssen Sie 2022 beachten

Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach: „Jährlich werden in Deutschland große Vermögen vererbt. Oft gehört auch eine Immobilie wie ein Grundstück dazu. Wie bei einem Haus stellt sich auch bei einem unbebauten Grundstück die Frage: „Was soll damit geschehen?“ Zusätzlich kommt seit diesem Jahr noch eine weitere Herausforderung dazu.“

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Situation um? Wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung. Melden Sie sich!

Symbolbild zum Thema Erbschaft: Gerichtshammer, versiegelte Dokumente und Brief auf einem Holztisch – steht für rechtliche und organisatorische Fragen rund um eine geerbte Immobilie.

 

Im vergangenen Jahr wurde die Grundsteuer reformiert. Bis Ende 2024 müssen etwa 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Auf Eigentümer kommt Arbeit zu.

Was Eigentümer jetzt tun müssen

Wer seit dem 1. Januar 2022 Eigentümer einer Immobilie – Haus, Wohnung oder Grundstück – ist, muss noch in diesem Jahr zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine separate Grundsteuererklärung elektronisch über die Steuerplattform Elster abgeben. Lassen Sie sich hierzu von einem Immobilienprofi sowie Steuerberater informieren.

Grundstück geerbt, und jetzt?

Zunächst stellen sich mehrere Fragen: Gibt es einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft aus mehreren Erben? Wurde das Erbe in einem Testament geregelt oder greift die gesetzliche Erbfolge? Muss Erbschaftssteuer gezahlt werden? Das richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Grundstücks.

Ein lokaler Qualitätsmakler ermittelt den Wert des Grundstücks. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Steuerfreibeträge. Bei Kindern beispielsweise liegt dieser bei 400.000 Euro. Ist das Grundstück nach professioneller Wertermittlung weniger wert, fällt keine Erbschaftssteuer an. Geschwister des Erblassers haben eine Freibetragsgrenze von 20.000 Euro. Ist das Grundstück mehr wert, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Steuerprofi beraten, ob Steuer für Sie anfällt und wenn, in welcher Höhe.

Grundstück und Erbengemeinschaft

Was aus dem gemeinsam geerbten Grundstück werden soll, muss die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheiden. Möchte einer das Grundstück behalten, muss er die Miterben auszahlen. Grundlage hierfür ist wieder eine Wertermittlung durch einen Immobilienprofi. Ebenso, wenn das Grundstück verkauft werden soll. Lohnt sich eine Verpachtung des Grundstücks? Oder kann das Grundstück geteilt werden? Um herauszufinden, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist, sollten Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten lassen. Können sich die Erben nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollte besser vermieden werden, da Immobilien hierbei oft unter Wert versteigert werden.

Kosten beim Grundstückserbe

Erben müssen Grundsteuer zahlen. Darüber hinaus muss der Eigentumsübergang vom Erblasser auf den Erben im Grundbuch dokumentiert werden. Erfolgt dies innerhalb von zwei Jahren, fallen keine Gebühren an. Allerdings kann für eine Eigentumsumschreibung ein Erbschein erforderlich sein, beispielsweise wenn kein Testament vorliegt. Die Gebühren dafür richten sich nach der Höhe des Erbes.

Sind Sie unsicher, was aus Ihrem Grundstück werden soll?

Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern. Telefon: 06271-78000. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

Übrigens: Auch wir haben interessante Tools für Eigentümer:

– Zum kostenfreien Käuferfinder

– Gratis – Immobilienbewertung

– Ratgeber: Wohnen im Alter

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Francescoscatena/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Fast jedes zweite Erbe in Deutschland enthält eine Immobilie. Das vererbte Eigenheim ist dabei oft das Zünglein an der Waage, das entscheidet, ob eine Erbschaft wertvoll ist oder nicht. Wer eine Immobilie erbt, kann sich […]

Weiterlesen

Der richtige Makler: Billiger ist nicht gleich besser

Eberhard Krötz, Geschäftsführer der  SKD Immobilien-Gesellschaft mbH aus Eberbach: „Bei der Wahl des richtigen Maklers ist durch das neue Maklergesetz eine neue Komponente hinzugekommen: der Preis. Da der Verkäufer fortan entweder voll oder zur Hälfte […]

Weiterlesen

Das junge Deutschland liebt die Stadt

Das Leben auf dem Land wird immer älter und die Städte Deutschlands explodieren mit jungen zugezogenen Menschen. So die aktuelle Bilanz. Bis in die Mitte der 2000er war es noch genau andersherum: Die Menschen in […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Beate Albert

Senior-Partnerin I Immobilienberatung

+49 (0) 6271 / 78 000 Beate.Albert@skd-immobilien.de

Eberhard Krötz

Geschäftsführer I Zertifizierter Wertermittler von Immobilien (Dipl. E.I.A.)

+49 (0) 6271 / 78 000 eberhard.kroetz@skd-immobilien.de

Laura Milch

Immobilienmaklerin (IHK) I Geprüfte Immobiilienbewerterin (EIA)

+49 (0) 6271 / 78000 Laura.Milch@skd-immobilien.de

Tatjana Riedinger

Assistentin der Geschäftsleitung

+49 (0) 6271 / 78 000 Tatjana.Riedinger@skd-immobilien.de

Sandra Prommer

Empfang I Online-Marketing

+49 (0) 6271 / 78 000 sandra.prommer@skd-immobilien.de

Jeanine Schönig

Immobilienberaterin

+49 (0) 6271 / 78 000 Jeanine.Schoenig@skd-immobilien.de

Barbara Sigmund

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 Barbara.Sigmund@skd-immobilien.de

Jürgen Dietz

Immobilienberater I Selbstständiger Mitarbeiter

+49 (0) 6271 / 78 000 Juergen.Dietz@skd-immobilien.de

Florian Frick

Student I Immobilienwirtschaft bei der DHBW

+49 (0) 6271 / 78 000 florian.frick@skd-immobilien.de