Beate Albert, Immobilien-Expertin von SKD Immobilien aus Eberbach: „Das geliebte Wohnhaus wurde von den Eltern vererbt. Viele schöne Erinnerungen sind mit dem Elternhaus verbunden und trotzdem bleibt nichts anderes als der Verkauf. Alle Erben besitzen bereits ein Haus oder wohnen inzwischen weit weg. Schnell einigt sich die Erbengemeinschaft darauf, die Immobilie zu verkaufen, um das Erbe besser teilen zu können. Einer der Geschwister, Katja, nimmt die Sache in die Hand und kümmert sich zunächst um die Auflösung des Haushalts, bevor der Verkauf über das Maklerbüro angegangen wird. Doch wie viel Arbeit damit verbunden ist, wird erst nach und nach deutlich“
Für den Verkauf des Hauses hat sie zum Glück gleich einen Profi aus der Region gefunden. Katja dachte erst, sie müsste nur ein Inserat aufgeben und warten, dass sich Interessenten melden. Aber Katja hat Jura studiert. Sie weiß, dass man als Erstes ein professionelles Wertgutachten braucht, um den Verkaufspreis festzulegen, mit dem dann auch die Miterben einverstanden sind. Also haben sie uns als Qualitätsmakler beauftragt.
Entrümpeln kostet viel Zeit und Kraft
Die Immobilie könnte also bald einen Käufer finden – da wird es höchste Zeit, mit dem Aufräumen und Entrümpeln voranzukommen. Doch das ist viel zeitaufwändiger als Katja dachte. Sie hat die Haushaltsauflösung in die Hand genommen, weil sie als Einzige in der Nähe des verstorbenen Großvaters wohnt. Sie hat gleich das schwere Klavier verkauft, das klappte noch ganz gut und wurde tatsächlich letzte Woche abgeholt. Die Fotoalben und ein paar persönliche Sachen vom Großvater hat Katja sich mit nach Hause genommen, um sie später ganz in Ruhe anzugucken. Aber jetzt? Wie soll sie bloß all die Bücher sortieren, die Möbel ausräumen und entscheiden, was sie wegwirft und was vielleicht doch noch verwertbar ist? Irgendwann wird ihr klar: sie kann das nicht alles alleine sortieren, und um all die Schätze des Großvaters aufzubewahren, fehlt es ihr ganz einfach an Platz.
Sie braucht ein Entrümpelungs-Unternehmen, das vom Dachboden bis zum Keller alles leerräumt. Das würde sie selbst rein körperlich schon gar nicht hinbekommen. Allerdings möchte Katja natürlich auch nicht zu viel für die Entrümpelung bezahlen. Schwester Sina hat selbst leider gar keine Zeit, sich zu kümmern. Aber sie gibt Katja recht und empfiehlt ein Angebot einzuholen. Die müssen auf jeden Fall persönlich vorbeikommen und sich alles ansehen, sagt Sina, sonst können sie die Kosten nicht kalkulieren und schon gar nicht die Verwertbarkeit des Inventars beurteilen. Außerdem soll Katja darauf achten, dass die Firma ihr ein schriftliches Angebot mit einem Festpreis macht. Keinen Kostenvoranschlag, bei dem der tatsächliche Preis am Ende auch um 20 Prozent höher liegen kann. Und noch einen Tipp hat Sina: Es wäre sinnvoll zu überprüfen, ob das Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Eine Firma ohne Haftpflichtversicherung wäre in dieser Branche mit Sicherheit unseriös.
Katja ist froh, als sie erfährt, dass Sie über SKD Immobilien aus Eberbach auch Unterstützung bei der Haushaltsauflösung findet. Es besteht eine Kooperation mit einer professionellen und anerkannten Entrümpelungsfirma, die das Angebot inkl. Festpreis offeriert. Der Preis ist sogar günstiger als das Vergleichsangebot. Die Koordination übernimmt SKD Immobilien, so muss sich Katja um nichts mehr kümmern. Ist die Entrümpelung erst mal geschafft, wird auch der Verkauf bestimmt zu einem guten Abschluss kommen. Dafür sorgt ja zum Glück der kompetente Makler aus Eberbach!
Sie haben eine Immobilie geerbt und brauchen einen Plan, wie es damit weiter gehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!
Zum Thema ERBEN haben wir einen kostenfreien Ratgeber für Sie zum download, oder per Post bestellen. Hier geht es zum Ratgeber.
Weitere Informationen zum Thema Haushaltsauflösung finden Sie hier.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
https://www.umzugsauktion.de/umzugsunternehmen/haushaltsaufloesung/
https://november.de/ratgeber/todesfall/haushaltsaufloesung/
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Animaflora-PicsStock/Depositphotos.com