Immobilie geerbt: Annehmen oder ausschlagen?

SKD Immobilien, Eberbach

Im ersten Moment scheint die Antwort auf diese Frage offensichtlich. Schließlich sind Immobilien in Deutschland viel wert – wer also sollte darauf verzichten wollen? Doch wer erbt, erbt nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden. Bevor Sie ein Erbe annehmen, ist es also äußerst ratsam, sich gut über die finanzielle Situation des Verstorbenen zu informieren.

Beate Albert, Geschäftsführerin von SKD Immobilien aus Eberbach: „Nur wenn Sie die finanziellen Verhältnisse sowie den Zustand und den Wert der geerbten Immobilie kennen, können Sie eine sinnvolle Entscheidung treffen, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Sie haben nämlich qua Gesetz die Möglichkeit, das Erbe innerhalb von sechs Wochen beim zuständigen Nachlassgericht abzulehnen. Stichtag ist der Zeitpunkt, an dem Sie von dem Erbe erfahren. Reagieren Sie in dieser Zeit nicht, gilt die Erbschaft als angenommen.“

Schritt 1: Die finanzielle Situation des Erblassers eruieren

Um sich ein umfangreiches Bild über die finanzielle Situation des Verstorbenen zu machen, müssen Sie ein paar Nachforschungen anstellen. Mit einem Blick auf die Kontoauszüge ist es nicht unbedingt getan. Es könnten auch Anlagen in Aktien und Fonds vorhanden sein. Um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, müssen Sie aber vor allem überprüfen, ob noch laufende Kredite, Verbraucher- oder Immobiliendarlehen existieren, oder ob der Erblasser beispielsweise Bürgschaften übernommen oder sich anderweitig verschuldet hat. Sind seine Unterlagen sehr unübersichtlich, können Sie eine sogenannte Nachlasspflegschaft beim Nachlassgericht beantragen. Sie dient dazu, das Vermögen des oder der Erben von dem Nachlass des Verstorbenen zu trennen. So soll erreicht werden, dass das private Vermögen der Erben nicht tangiert wird, falls aus dem Erbe überraschenderweise viele Gläubiger befriedigt werden müssen. Ihre Haftung als Nachlassempfänger wird damit begrenzt.

Schritt 2: Den Zustand der geerbten Immobilie prüfen

Sind im Erbe eine oder mehrere Immobilien enthalten, sollten Sie diese natürlich ebenfalls genau unter die Lupe nehmen, bevor Sie sich für eine Annahme des Erbes entscheiden. Handelt es sich bei der geerbten Immobilie um ein Mehrfamilienhaus ist zu prüfen, ob alle Wohnungen und Gewerbeflächen vermietet sind, ob größere Renovierungs- und Sanierungsarbeiten anstehen und ob die Immobilie sich trägt, sprich mit den Mieteinnahmen Renditen erwirtschaftet werden. Wird das Gebäude von einem Verwalter bewirtschaftet, kann dieser dazu Auskunft geben. Er hat auch die entsprechenden Unterlagen.

Bei einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung sollten Sie ebenfalls den Zustand und die Ausstattung einer Prüfung unterziehen. Dabei können Sie gegebenenfalls die Hilfe eines Gebäudesachverständigen, Architekten oder Maklers in Anspruch nehmen. Falls sich Sanierungen angestaut haben, die Ihr Budget übersteigen, ist das aber selbstverständlich kein Grund, das Erbe auszuschlagen, auch wenn Sie selbst kein Interesse daran haben, die Immobilie zu nutzen oder zu vermieten. Vielmehr sollten Sie sich dann damit beschäftigen, wie Sie Ihre geerbte Immobilie zu einem guten Preis veräußern können.

Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nicht, ob Sie dieses Erbe annehmen sollen? Wir beraten Sie gerne.

Sie benötigen weitere Informationen:

 

https://de.statista.com/themen/133/immobilien/

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorweggenommene_Erbfolge

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © photographee.eu/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Auch 2020 der verlässliche Partner an Ihrer Seite

2019 ist es uns wieder gelungen zahlreiche Immobilienverkäufer und -käufer zufrieden zu stellen. Gerne setzen wir unsere Arbeit auch im nächsten Jahr für Sie fort. Wir nutzen unsere Erfahrung und unsere Fachkenntnis, um Sie beim […]

Weiterlesen

Wie regelt man die Immobilienfinanzierung in der Scheidung?

Beate Albert, Immobilienmaklerin von SKD Immobilien aus Eberbach: „Viele Paare, die sich dauerhaft binden, gehen oft auch eine gemeinsame Verpflichtungen ein, wie die einer Immobilienfinanzierung. Doch wird eine Ehe geschieden oder man trennt sich, bevor die Immobilie abbezahlt ist, bleibt die Frage, wie es mit der Finanzierung weitergeht.“ Für die Rückzahlung eines Kredits haftet derjenige, der ihn aufgenommen hat. Haben beide Ehepartner den Kreditvertrag…

Weiterlesen

8 Tipps für eine erfolgreiche Besichtigung

Interessenten für Immobilien gibt es derzeit viele. Weil die Nachfrage stark ist, mehren sich die Anfragen. Doch um keine Massenbesichtigungen machen zu müssen, gilt es einerseits die richtigen Kandidaten für die Besichtigung einzuladen und andererseits […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Beate Albert

Senior-Partnerin I Immobilienberatung

+49 (0) 6271 / 78 000 Beate.Albert@skd-immobilien.de

Eberhard Krötz

Geschäftsführer I Zertifizierter Wertermittler von Immobilien (Dipl. E.I.A.)

+49 (0) 6271 / 78 000 eberhard.kroetz@skd-immobilien.de

Laura Milch

Immobilienmaklerin (IHK) I Geprüfte Immobiilienbewerterin (EIA)

+49 (0) 6271 / 78000 Laura.Milch@skd-immobilien.de

Tatjana Riedinger

Assistentin der Geschäftsleitung

+49 (0) 6271 / 78 000 Tatjana.Riedinger@skd-immobilien.de

Sandra Prommer

Empfang I Online-Marketing

+49 (0) 6271 / 78 000 sandra.prommer@skd-immobilien.de

Jeanine Schönig

Immobilienberaterin

+49 (0) 6271 / 78 000 Jeanine.Schoenig@skd-immobilien.de

Barbara Sigmund

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 Barbara.Sigmund@skd-immobilien.de

Jürgen Dietz

Immobilienberater I Selbstständiger Mitarbeiter

+49 (0) 6271 / 78 000 Juergen.Dietz@skd-immobilien.de

Florian Frick

Student I Immobilienwirtschaft bei der DHBW

+49 (0) 6271 / 78 000 florian.frick@skd-immobilien.de