Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach: „Leider verlaufen nur wenige Scheidungen friedlich. Oft wird sich um das gestritten, was früher beiden Partnern gemeinsam gehörte. Vor allem bei Immobilien ist es nicht einfach, eine optimale und schnelle Lösung zu finden, was damit geschehen soll. Dabei ist das besonders wichtig. Denn folgt keine Einigung, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollten Paare jedoch unbedingt vermeiden, geht sie doch schließlich oft mit finanziellen Einbußen einher.“
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Weitere InformationenWas die optimale Lösung für die Scheidungsimmobilie ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gibt es zum Beispiel Kinder? Sollen diese später einmal die Immobilie erben? Möchte einer der künftigen Ex-Ehepartner die Immobilie behalten und darin wohnen bleiben? Wie sind die finanziellen Verhältnisse? Kann sich einer leisten, den anderen auszuzahlen? Käme auch eine Vermietung in Betracht? Wird eine finanzielle Grundlage für den „Neustart“ benötigt?
Manchmal wird man sich auch mit den unterschiedlichen Preisvorstellungen nicht einig. Hier können wir unkompliziert helfen. Als ausgebildeter Immo-Mediator unterstützen wir beide Seiten und finden wir eine für beide Seiten verträgliche Lösung. – inklusive einer sachverständigen Immobilienbewertung.
Kann sich ein Paar nicht auf eine gemeinsame Lösung für die Immobilie einigen, kann einer von beiden die Zwangsversteigerung beantragen. Doch nicht umsonst sind hier oft Schnäppchenjäger unterwegs. Wer also finanzielle Einbußen vermeiden möchte, sollte auch eine Zwangsversteigerung vermeiden. Ein lokaler Qualitätsmakler weiß aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung hier meist Rat. Als neutraler Dritter kann er auch zwischen beiden Seiten vermitteln. Bei ihm finden Scheidungspaare fachkundige Unterstützung.
Sie wünschen sich Unterstützung bei der Bewertung und/oder Streitschlichtung? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten und unterstützen Sie gerne: 06271-78000
Kennen Sie das „Nestmodell“ im Scheidungsverfahren? (zum Video: Das Nestmodell)
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.