Immobilie verkaufen ohne auszuziehen: Wohnrecht oder Nießbrauch

Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach: „Viele Eigentümer möchten zwar bis ins hohe Alter in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben, aber sie würden das ansehnliche Kapital, das in ihrer Immobilie steckt, gerne „verflüssigen“ und für den Lebensunterhalt nutzen. Die gute Nachricht: das geht! Es gibt verschiedene Modelle der Immobilienverrentung, die dafür infrage kommen. Wichtig ist in jedem Fall, dass im Kaufvertrag ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht festgeschrieben wird. Aber worin besteht der Unterschied und welches dieser beiden Rechte ist besser für Sie?“

Es gibt immer mehr ältere Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie nicht unbedingt an Kinder oder Familienangehörige vererben wollen. Oft ist es bereits klar, dass keines Ihrer Kinder die Immobilie übernehmen möchte oder dass eine Aufteilung unter den Geschwistern nicht gut funktionieren würde. Da erscheint es sinnvoller, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös zum Lebensunterhalt zu nutzen. Aber ausziehen – das wollen Sie nicht! Eine Lösung, die sich hier anbietet, wäre eine Immobilienverrentung. Dabei verkaufen Sie Ihr Haus und erhalten dafür eine Rente, die als lebenslange oder zeitlich begrenzte monatliche Zahlung, als Einmalzahlung oder als Kombination aus beidem vereinbart werden kann.

Unterscheidung zwischen Wohnrecht und Nießbrauchrecht

Außerdem behalten Sie, je nach Modell, ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht. Beides sind Nutzungsrechte, die sich entweder auf die gesamte Immobilie oder auf einzelne, genau festgelegte Räumlichkeiten beziehen können. Der wesentliche Unterschied: Ein Wohnrecht sichert Ihnen nur das Recht, persönlich die Immobilie zu bewohnen. Wenn Sie ausziehen wollen oder müssen, zum Beispiel bei einem Umzug in ein Pflegeheim, nützt Ihnen ein Wohnrecht nichts mehr. Ein Nießbrauchrecht gibt Ihnen dagegen die Möglichkeit, Räumlichkeiten auch zu vermieten oder anderweitig zu nutzen. Sie haben damit die Wahl, ob Sie die Immobilie vollständig selbst nutzen, ob Sie einen Teil vermieten und selbst nur einen Teil bewohnen, oder ob Sie die gesamte Immobilie vermieten und die Mieteinnahmen für Ihren Lebensunterhalt verwenden. Allerdings müssen Sie als Nießbraucher auch für die Pflege und Erhaltung der Immobilie aufkommen. Sie müssen Grundsteuer, Abwassergebühren, Gebäudeversicherung und andere Lasten tragen und sind auch für die Schneeräumpflicht weiterhin zuständig. Lediglich „außergewöhnliche“ Reparaturen oder eine Modernisierung der Immobilie würden in die Zuständigkeit des neuen Eigentümers fallen. Beim lebenslangen Wohnrecht ist hingegen der Eigentümer für den Großteil dieser Lasten zuständig.

Rechtsberatung hilft in Detailfragen weiter

Geht es darum, sich zwischen Wohnrecht oder Nießbrauch zu entscheiden, sind zahlreiche Aspekte Ihrer persönlichen Situation zu berücksichtigen. Es ist daher unerlässlich, den Rat eines kompetenten Rechtsexperten einzuholen, denn in der Praxis sind viele komplizierte Details ausschlaggebend. Wichtig zu wissen ist auch noch: Damit ein Wohnrecht oder Nießbrauch wirksam wird, muss der neue Eigentümer notariell erklären, dass er Ihnen ein solches Recht einräumen möchte. Das Nutzungsrecht wird dann in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen, ggf. mit der genauen Bezeichnung der zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten. Selbstverständlich muss Ihnen auch klar sein, dass sich der Kaufpreis Ihrer Immobilie durch diese Grundbuchbelastungen deutlich reduziert.

Sie möchten mehr über Ihre Möglichkeiten zur Verrentung Ihrer Immobilie erfahren und benötigen weitere Informationen zum Thema Wohnrecht oder Nießbrauch? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich umfassend beraten! Wir freuen uns auf Sie!

Hier Beratungstermin online vereinbaren

Ratgeber zum Thema Wohnen im Alter

 

Zum Weiterlesen:

https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/vor-und-nachteile-von-wohnrecht-und-niessbrauch

https://www.anwalt.org/niessbrauch-wohnrecht/

https://www.stb-web.de/news/article.php/id/23361

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 Foto: AllaSerebrina / Depositphoto

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Jetzt den Immobilienwert mit günstigeren Solaranlagen erhöhen

Eberhard Krötz, Immobilien-Gutachter und Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach: „Photovoltaikanlagen helfen nicht nur Energiekosten einzusparen, sie können auch den Wert einer Immobilie erhöhen. Für alle, die mit dem Gedanken einer Installation gespielt haben, gibt es jetzt gute Neuigkeiten: Für Privathaushalte sind PV-Anlagen seit Beginn des Jahres günstiger und rentabler geworden. Allerdings sollte vor der Anschaffung einiges beachtet werden. Die Nutzung von Solarenergie wird in…“

Weiterlesen

Mehr Harmonie Zuhause mit Feng Shui

In der Wohnungsgestaltung fällt der Begriff Feng Shui immer öfter — Nach fernöstlichen Prinzipien der Einrichtung, soll mehr Harmonie ins Haus gebracht und der Energiefluss aktiviert werden. Das wiederum soll zu mehr Wohlbefinden und einer […]

Weiterlesen

Eberbach: Wie lang steigen die Immobilienpreise noch?

Eberhard Krötz von SKD Immobilien GmbH aus Eberbach: „Es ist schon eine Überraschung: Trotz Covid-19-Pandemie steigen die Preise für Immobilien in den Metropolen und deren Randlagen weiter. Auch in Eberbach, Mosbach und den umliegenden Ortschaften. […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Beate Albert

Senior-Partnerin I Immobilienberatung

+49 (0) 6271 / 78 000 Beate.Albert@skd-immobilien.de

Eberhard Krötz

Geschäftsführer I Zertifizierter Wertermittler von Immobilien (Dipl. E.I.A.)

+49 (0) 6271 / 78 000 eberhard.kroetz@skd-immobilien.de

Laura Milch

Immobilienmaklerin (IHK) I Geprüfte Immobiilienbewerterin (EIA)

+49 (0) 6271 / 78000 Laura.Milch@skd-immobilien.de

Tatjana Riedinger

Assistentin der Geschäftsleitung

+49 (0) 6271 / 78 000 Tatjana.Riedinger@skd-immobilien.de

Sandra Prommer

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 sandra.prommer@skd-immobilien.de

Jeanine Schönig

Immobilienberaterin

+49 (0) 6271 / 78 000 Jeanine.Schoenig@skd-immobilien.de

Barbara Sigmund

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 Barbara.Sigmund@skd-immobilien.de

Jürgen Dietz

Immobilienberater I Selbstständiger Mitarbeiter

+49 (0) 6271 / 78 000 Juergen.Dietz@skd-immobilien.de

Florian Frick

Student I Immobilienwirtschaft bei der DHBW

+49 (0) 6271 / 78 000 florian.frick@skd-immobilien.de