Immobilie verschenken oder vererben?

Beate Albert, Maklerin von SKD Immobilien aus Eberbach: „Als Eigentümer denken Sie vielleicht öfter darüber nach, ob Sie Ihre Immobilie vererben oder lieber bereits zu Lebzeiten verschenken sollten. Verschenken kann manchmal Vorteile haben. Allerdings spart dabei nicht jeder gleich viel. Darum sollten Immobilienbesitzer wissen, wann und wie sich Schenken lohnt.“

Ob Schenkung oder Erbschaft – der Fiskus bittet in beiden Fällen zur Kasse. Und nicht nur das, auch der Steuersatz und die Steuerfreibeträge sind in beiden Fällen gleich. Sie sind sowohl beim Verschenken als auch beim Vererben vor allem vom Verwandtschaftsgrad des Begünstigten abhängig. So gilt beispielsweise für Ehepartner in jedem Fall ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder liegt er bei 400.000 Euro, und die Staffelung geht weiter bis zu 20.000 Euro für Freunde, Geschwister oder auch nicht eingetragene Lebenspartner. Für den verbleibenden Teil des Immobilienwertes wird ein Steuersatz zwischen 7 und 43 Prozent fällig – abhängig vom Wert der Immobilie. Eine wichtige Ausnahme: Verheiratete Eigentümer können Ihrem Ehegatten die selbstgenutzte Immobilie komplett steuerfrei übertragen, egal, wieviel sie wert ist. Auch diese Regelung findet gleichermaßen auf verschenkte wie auf vererbte Immobilien Anwendung.

Schenkung als Steuersparmodell?

Wie also lassen sich dann durch eine Schenkung Steuern sparen? In einigen Fällen ist das möglich, wobei zwei Aspekte eine Rolle spielen. Zum einen kommen die oben erwähnten Steuerfreibeträge bei Schenkungen nicht nur einmalig zum Tragen, sondern alle zehn Jahre erneut. Sie können Ihre Immobilie also „auf Raten“ verschenken und dafür sorgen, dass der jeweils übertragene Teilwert unterhalb des Freibetrages liegt. Über Jahrzehnte hinweg ist auf diese Weise eine Übertragung ohne Steuerabzug möglich, was allerdings eine sehr langfristige Planung erfordert, wie sie nur selten realistisch sein dürfte. Ein zweiter Aspekt ist, dass eine frühzeitige Wertermittlung steuerliche Vorteile haben kann. Bis zu Ihrem Tode könnte der Immobilienwert stark ansteigen, und das hieße für Ihre Erben, dass dann eine höhere Erbschaftssteuer anfallen würde.

Erbstreit vermeiden, Verbleib der Immobilie in der Familie sichern

Während die Steuerersparnis eher ein Spezialfall ist, sind die entscheidenden Argumente für eine Schenkung eher anderswo zu suchen. Ein entscheidendes Motiv: Sie wollen dafür sorgen, dass die Immobilie langfristig im Besitz der Familie verbleibt. Wenn Sie vererben, kann es nach Ihrem Tod leicht passieren, dass die Erbengemeinschaft sich nicht über die Teilung des Erbes einigen kann. Ihren Willen können Sie zwar in einem Testament detailliert festhalten, aber ein Erbstreit lässt sich dadurch nicht mit Sicherheit verhindern. Auch nicht die mögliche Situation, dass Ihre Erben das Haus verkaufen müssen, um alle Erbberechtigten auszahlen und die Erbschaftssteuer bezahlen zu können. Eine Schenkung bietet hier vielfach die bessere Alternative. Sie können damit spezielle Auflagen verbinden, die einen Immobilienverkauf ausschließen. Außerdem ist es ratsam, dass Sie sich ein Nießbrauchrecht für die Immobilie sichern. Das Haus gehört dann zwar schon dem Beschenkten, aber Sie können lebenslang darin wohnen bleiben, und sogar, wenn Sie die Immobilie nicht mehr selbst bewohnen möchten, können Sie sie auch vermieten.

Möchten Sie wissen, ob es in Ihrem Fall klüger ist, Ihre Immobilie zu vererben oder zu verschenken? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Unseren Ratgeber zum Thema können Sie sich hier kostenfrei herunterladen.

Sie benötigen weitere Informationen?

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/Erbrecht/Erbrecht_node.html

https://www.test.de/Erbrecht-Zehn-Irrtuemer-rund-ums-Erbe-5398189-0/

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbe

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © artisticco/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Gerda H.: „So habe ich meine Senioren-Wohngemeinschaft gefunden“

Als mein Mann vor einem Jahr starb, war klar, dass ich mich nicht mehr allein um unser großes Haus kümmern kann. Und eins der Kinder wollte es auch nicht übernehmen. Mir blieb nichts anderes übrig, als mir etwas Altersgerechtes zu suchen. Ich entschied mich für eine Senioren Wohngemeinschaft. Doch eine passende zu finden, war nicht…

Weiterlesen

Das neue Maklergesetz: was ändert sich?

Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach: „Am 23. Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz über die Regelung der Maklerkosten in Kraft. Es beinhaltet im Wesentlichen eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland, wie die […]

Weiterlesen

Smart wohnen wie der Osterhase: Wohnung und Büro in einem

Beate Albert, SKD Immobilien aus Eberbach: „Seit Beginn der Coronapandemie 2020 hat sich die Zahl der Menschen stark erhöht, die nicht nur mehr Zeit zu Hause verbringen, sondern ihre Wohnung auch für immer mehr unterschiedliche […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Beate Albert

Senior-Partnerin I Immobilienberatung

+49 (0) 6271 / 78 000 Beate.Albert@skd-immobilien.de

Eberhard Krötz

Geschäftsführer I Zertifizierter Wertermittler von Immobilien (Dipl. E.I.A.)

+49 (0) 6271 / 78 000 eberhard.kroetz@skd-immobilien.de

Laura Milch

Geprüfte Immobilienmaklerin (EIA) Immobilienmaklerin (IHK)

+49 (0) 6271 / 78000 Laura.Milch@skd-immobilien.de

Tatjana Riedinger

Assistentin der Geschäftsleitung

+49 (0) 6271 / 78 000 Tatjana.Riedinger@skd-immobilien.de

Sandra Prommer

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 sandra.prommer@skd-immobilien.de

Jeanine Schönig

Immobilienberaterin

+49 (0) 6271 / 78 000 Jeanine.Schoenig@skd-immobilien.de

Barbara Sigmund

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 Barbara.Sigmund@skd-immobilien.de

Jürgen Dietz

Immobilienberater I Selbstständiger Mitarbeiter

+49 (0) 6271 / 78 000 Juergen.Dietz@skd-immobilien.de