Immobilienaufteilung in der Scheidung

Die eigene Immobilie stellt für Ehepaare nicht nur den Lebensmittelpunkt dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert, wenn es um die Altersvorsorge geht. Entsprechend emotional geht es bei der Scheidung zur Sache, wenn es um den Verbleib oder die Aufteilung der Immobilie geht.  Viele Paare sind ratlos, was mit ihrer Immobilie zu tun ist.

Die Entscheidung, was mit einer Immobilie während und nach der Scheidung geschehen soll, ist nicht leicht zu fällen. Erst recht, wenn die Immobilie noch mit Schulden belastet ist. In einer solchen Situation muss schnell und frühzeitig gehandelt werden. Rechtsexperten empfehlen daher, schon zu Beginn der Trennung eine Gesamtlösung zu finden.

Analyse der Finanzen ist notwendig

Um eine Lösung finden zu können, bedarf es zunächst einer Analyse der Finanzen. Paare in der Trennung müssen also erst einmal wissen, wieviel ihre Immobilie wert ist. Ein regionaler Profi-Makler hilft dabei, den marktgerechten Preis zu ermitteln. Damit aber noch nicht genug. Auch die Zahlungsverpflichtungen müssen in Gänze erfasst werden, um eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der Trennungsfolgen erstellen zu können. Diese beinhaltet beispielsweise, wieviel Unterhalt zu zahlen ist und ob ein etwaiger Nutzungsvorteil berücksichtigt werden muss. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich beantworten, ob einer der Ex-Partner die Immobilie übernehmen beziehungsweise unterhalten kann.

Verkauf als letzte Lösung

Stellt sich dann heraus, dass keiner der Partner die Immobilie nach der Scheidung halten kann, so bleibt als letzte Lösung nur ein Verkauf der Immobilie. Denn wenn der Ex-Partner ausgezahlt werden muss und zugleich noch monatliche Raten an die Bank fällig werden, ist das oft unbezahlbar. Selbst im Falle einer Vermietung kann es passieren, dass die Miteinnahmen nicht ausreichen.

Können sich die geschiedenen Ehepartner dann nicht auf eine rationale Verkaufsstrategie einigen, drohen am Ende der Notverkauf oder die Teilungsversteigerung. Diese sind allerdings die schlechtesten denkbaren Lösungen und führen in der Regel zu großen finanziellen Verlusten.

Grundsätzlich bringt ein Verkauf jedoch durchaus Vorteile. Damit man die Immobilie gerecht aufteilen kann, ist es oft am einfachsten, sie in einfacher teilbares Vermögen – also Geld – umzuwandeln. Die beiden Ex-Partner können dann zum einen ihre Schulden bei der Bank tilgen, zum anderen bleibt oft auch noch genügend Kapital für einen Neuanfang übrig. Ein Profi-Makler kennt solche Fälle. Er weiß, wie hier vorzugehen ist, um die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen.

Im Vorfeld ist jedoch bei der Bank zu klären, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Ablösung des Immobilienkredits gezahlt werden muss. Ebenso sollten die Ex-Partner überprüfen, ob eventuell für den Immobilienverkauf Steuern zu zahlen sind. Bei selbst genutzten Immobilien ist das aber nicht der Fall.

 

Möchten Sie wissen, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ehescheidung_(Deutschland)

https://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorf%C3%A4lligkeitsentsch%C3%A4digung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ilixe48/Depositphotos.com

 

 

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Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach: „Leider verlaufen nur wenige Scheidungen friedlich. Oft wird sich um das gestritten, was früher beiden Partnern gemeinsam gehörte. Vor allem bei Immobilien ist es nicht einfach, eine optimale und schnelle Lösung zu finden, was damit geschehen soll. Dabei ist das besonders wichtig. Denn folgt keine Einigung, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollten Paare jedoch unbedingt vermeiden, geht sie doch schließlich oft mit finanziellen Einbußen einher.“

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