Längere Frist für Grundsteuererklärung – aber die Probleme bleiben

Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach: „Viele Eigentümer atmen auf. Sie haben nun Zeit bis zum 31. Januar 2023, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Doch die Fristverlängerung behebt nicht die Schwierigkeiten, die viele mit den Formularen und der Systematik der Erfassung haben.“

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Längere Frist für Grundsteuererklärung – aber die Probleme bleiben 1

 

Eigentlich hätte die Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober dieses Jahres abgegeben werden müssen. Bis Anfang Oktober hatten dies aber nicht mal ein Drittel der Eigentümer getan. Das lag nicht daran, dass die restlichen Eigentümer so faul sind, sondern weil die Erfassungssystematik und die Formulare im Elster-Programm „nicht im Geringsten durchdacht“ sind, sagte Steuerberater Oliver Hagen im Spiegel-Interview. Allerdings gibt die Fristverlängerung den Eigentümern jetzt wenigstens die Zeit, Informationen von anderen Ämtern, auf die sie warten, noch rechtzeitig zu erhalten.

Einspruch einlegen

Einige Punkte in der Grundsteuererklärung sind ungenau geregelt, stellt Hagen fest. Was beispielsweise gilt als Kernsanierung? Auch Wohn- und Nutzfläche sind nicht genau definiert. Deshalb rät Hagen, gleich nach Erhalt des Grundsteuerwertbescheides, der 2024 die Eigentümer erreichen soll, Einspruch einzulegen. Dafür bleibt ein Monat Zeit.

Denn Hagen geht davon aus, dass der Grundsteuerwert in vielen Fällen zu hoch berechnet sein wird. Ein Einspruch stoppt den Fristablauf und gibt Eigentümern die Zeit und die Möglichkeit, den Grundsteuerwertbescheid genau zu prüfen. Der Einspruch kann auch ohne Schaden wieder zurückgezogen werden. Lassen Sie sich hierbei am besten vom einem Experten beraten.

Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz?

Die alte Grundsteuer wurde kassiert, weil sie laut des Bundesverfassungsgerichts gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Hagen sieht dies ebenfalls bei der Berechnung der neuen Grundsteuer gegeben und rechnet damit, dass sie die Gerichte noch lange beschäftigen wird.

Einen Steuerexperten fragen

Wenn Sie sich beim Ausfüllen der Elster-Formulare unsicher sind, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden. Je nach Region kann es in Deutschland schwierig sein, einen zu finden. In Berlin beispielsweise sind viele Steuerberater so überlastet, dass sie keine neuen Mandanten aufnehmen. Die Suche nach einem Steuerberater kann also etwas länger dauern.

Grundsteuererklärung geht nur elektronisch

Da es für die Finanzämter darum geht, die Daten zur Immobilie zu digitalisieren, muss die Abgabe der Grundsteuererklärung grundsätzlich elektronisch erfolgen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist eine Abgabe auf Papier möglich. Für die elektronische Datenübermittlung ist ein Benutzerkonto bei ELSTER (Elektronische Steuer erklärung) notwendig. Wenn Sie noch kein Konto haben, sollten Sie sich so schnell wie möglich registrieren, denn das Passwort erhalten Sie per Post – und das kann ein paar Wochen dauern.

Sind Sie unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten und unterstützen Sie gerne: 06271-78000

Übrigens: Wir haben interessante Tools für Sie:

 

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Francescoscatena/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Gasheizung – neue Pflichten für Eigentümer

Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach: „Da das Gas knapp geworden ist,  muss weiterhin gespart werden. Um das zu erreichen, hat der Bundesrat Maßnahmen beschlossen, die bereits seit 1. Oktober 2022 gültig sind. Sie betreffen unter anderem Heizungsanlagen. Was Eigentümer jetzt beachten müssen.“Die Verordnung mit dem griffigen Namen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll vorläufig…

Weiterlesen

In 7 Schritten zur eigenen Immobilie

Beate Albert – von Hornhardt, Immobilienmaklerin bei SKD Immobilien aus Eberbach: „Der Erwerb von Wohneigentum will gut geplant sein. Oft verzetteln sich Immobiliensuchende. Immer wieder kommt es vor, dass sie ihre Traumimmobilie gefunden haben, aber die Finanzierung platzt. Oder die Finanzierung steht, die Suchenden aber sind unsicher, welche Kriterien ihre Traumimmobilie erfüllen soll und wo sie bereit sind, Kompromisse einzugehen.“

Weiterlesen

Wie kann der Wert einer Immobilie gesteigert werden?

Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach / Neckar: „Wer einen höheren Preis für seine Immobilie erzielen möchte, erreicht das durch eine Aufwertung. Mit Hilfe von Sanierungs-, Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen steigert sich der Wert […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Beate Albert

Senior-Partnerin I Immobilienberatung

+49 (0) 6271 / 78 000 Beate.Albert@skd-immobilien.de

Eberhard Krötz

Geschäftsführer I Zertifizierter Wertermittler von Immobilien (Dipl. E.I.A.)

+49 (0) 6271 / 78 000 eberhard.kroetz@skd-immobilien.de

Laura Milch

Immobilienmaklerin (IHK) I Geprüfte Immobiilienbewerterin (EIA)

+49 (0) 6271 / 78000 Laura.Milch@skd-immobilien.de

Tatjana Riedinger

Assistentin der Geschäftsleitung

+49 (0) 6271 / 78 000 Tatjana.Riedinger@skd-immobilien.de

Sandra Prommer

Empfang I Online-Marketing

+49 (0) 6271 / 78 000 sandra.prommer@skd-immobilien.de

Jeanine Schönig

Immobilienberaterin

+49 (0) 6271 / 78 000 Jeanine.Schoenig@skd-immobilien.de

Barbara Sigmund

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 Barbara.Sigmund@skd-immobilien.de

Jürgen Dietz

Immobilienberater I Selbstständiger Mitarbeiter

+49 (0) 6271 / 78 000 Juergen.Dietz@skd-immobilien.de

Florian Frick

Student I Immobilienwirtschaft bei der DHBW

+49 (0) 6271 / 78 000 florian.frick@skd-immobilien.de