So regeln Sie Ihr Immobilienerbe schon zu Lebzeiten

Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, entscheidet sich so mancher Immobilieneigentümer, sein Erbe bereits zu Lebzeiten zu organisieren. Mit einer Schenkung kann zum einen die Steuerlast verringert, zum anderen der Pflichtteilsanspruch reduziert werden. Was ist dabei zu beachten?

Jede Immobilie ist besonders.

Finden Sie heraus, wie viel Ihre Immobilie wert ist.
Wir bewerten Immobilien - professionell und zeitnah.
Melden Sie sich!

So regeln Sie Ihr Immobilienerbe schon zu Lebzeiten 1

Ein Erbe, wie eine Immobilie oder anderes Vermögen, kann durch eine Schenkung vom Eigentümer auf eine andere Person übertragen werden. Wenn der Empfänger der Schenkung die Person ist, die das Vermögen ohnehin geerbt hätte, spricht man von einer vorweggenommenen Erbfolge. Ein häufiges Beispiel hierfür ist, wenn ein Eigentümer seine Immobilie zu Lebzeiten an sein Kind überträgt.

Der Schenkungsvertrag

Es benötigt einen notariell beglaubigten Schenkungsvertrag, damit die Schenkung rechtlich gültig ist. Neben dem Gegenstand der Schenkung werden dort eventuelle Gegenleistungen festgehalten.

Zu diesen Gegenleistungen gehört beispielsweise, dass der Schenker ein Rückforderungsrecht verlangen kann. Das bedeutet, dass er, sollte der Beschenkte in finanzielle Nöte kommen, die Immobilie zurückverlangen kann. Somit ist die Immobilie geschützt, wenn es zu finanziellen Forderungen an den Beschenkten kommt.

Wohnen bleiben mit Wohn- oder Nießbrauchrecht

Bei einer Schenkung ist es zudem möglich, dass ein Wohn- oder Nießbrauchrecht vereinbart wird. Der Schenkende ist somit abgesichert und kann die Immobilie weiter bewohnen. Eine weitere Gegenleitung wäre, dass die Pflege im Alter in den Schenkungsvertrag mit aufgenommen wird.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?

Die Höhe des Steuerfreibetrags ist vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Bei Ehegatten liegt dieser bei 500.000 Euro, bei Kindern bei 400.000 Euro. Wenn der Wert der Immobilie diesen Freibetrag übersteigt, müssen Steuern gezahlt werden. Die Freibeträge für weiter entfernte Verwandte sind dementsprechend geringer.

Interessant ist daher, wie Steuern vermieden werden können. Keine Steuer fällt unter folgender Voraussetzung an: Wenn im Abstand von zehn Jahren lediglich Teile der Immobilie verschenkt werden und deren Wert unter den Freibeträgen bleibt.

Wie hoch ist der Wert der Immobilie?

Um zu wissen, wie hoch die Steuer ausfällt, muss man den Wert der Immobilie kennen, denn davon ist die Höhe abhängig. Um diesen genau zu ermitteln, sollte ein orts- und marktkundiger Qualitätsmakler zu Rate gezogen werden. Dank seiner langjährigen Erfahrung und seinem Know-how kann er Ihre Immobilie bestens einschätzen und weiß genau, auf was er achten muss.

 

Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © nupix/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Zugewinnausgleich – worauf Sie bei der Scheidung achten müssen

Lassen Paare sich scheiden, ist vor allem die Frage: „Wer bekommt was?“ von essenzieller Bedeutung. Gerade wenn es um eine gemeinsam bewohnte Immobilie geht, die nun geteilt werden muss, wird oft mit harten Bandagen gekämpft. […]

Weiterlesen

Hilfe, ich habe eine Messi-Wohnung geerbt

Meterhohe Zeitungsstapel liegen auf dem Fensterbrett, in den Zimmern führen nur noch schmale Pfade durch das Gerümpel und auf dem Hof türmen sich mehrere Haufen Schrott. Wer eine solche Immobilie erbt, auf den wartet viel Arbeit. Doch wie geht man am besten mit einer solchen Erbimmobilie um? Viele, die eine solche Immobilie erben, sind sich…

Weiterlesen

Meine Immobilie im Alter – VHS-Vortrag in Neunkirchen

Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach: „Als das Wohnhaus vor 40 Jahren gebaut wurde, gingen alle davon aus, den Rest des Lebens darin zu verbringen. Doch wie es im Leben nun mal ist, […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Beate Albert

Senior-Partnerin I Immobilienberatung

+49 (0) 6271 / 78 000 Beate.Albert@skd-immobilien.de

Eberhard Krötz

Geschäftsführer I Zertifizierter Wertermittler von Immobilien (Dipl. E.I.A.)

+49 (0) 6271 / 78 000 eberhard.kroetz@skd-immobilien.de

Laura Milch

Immobilienmaklerin (IHK) I Geprüfte Immobiilienbewerterin (EIA)

+49 (0) 6271 / 78000 Laura.Milch@skd-immobilien.de

Tatjana Riedinger

Assistentin der Geschäftsleitung

+49 (0) 6271 / 78 000 Tatjana.Riedinger@skd-immobilien.de

Sandra Prommer

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 sandra.prommer@skd-immobilien.de

Jeanine Schönig

Immobilienberaterin

+49 (0) 6271 / 78 000 Jeanine.Schoenig@skd-immobilien.de

Barbara Sigmund

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 Barbara.Sigmund@skd-immobilien.de

Jürgen Dietz

Immobilienberater I Selbstständiger Mitarbeiter

+49 (0) 6271 / 78 000 Juergen.Dietz@skd-immobilien.de

Florian Frick

Student I Immobilienwirtschaft bei der DHBW

+49 (0) 6271 / 78 000 florian.frick@skd-immobilien.de