Eberhard Krötz (SKD Immobilien GmbH), Zertifizierter Wertermittler von Immobilien (IHK): „Aktuell wird in Eberbach und den umliegenden Ortschaften über das Für und Wider von Windkraftanlagen diskutiert. Ein Bürgerentscheid am Sonntag, 03. April 2022, soll Klarheit schaffen. Wie so oft im Leben hat auch dieses Thema zwei Seiten und deshalb gibt es auch eine Bürgerinitiative pro und contra.
SKD Immobilien aus Eberbach möchte hier nicht über den Sinn und Zweck oder über die Notwendigkeit von erneuerbaren Energien sprechen, sondern über die möglichen Auswirkungen auf die Immobilienpreise.“
Ändert sich der Verkehrswert von Immobilien in der Nähe oder in Sichtweite von Windkraftanlagen?
„Hierüber gibt es bereits seit den 1990er Jahren Erfahrungen, die vor allem in der norddeutschen Küstenregion gemacht wurden. Schwierig dabei war damals die Vergleichbarkeit der Kauffälle“, so der IHK zertifizierte Wertermittler von Immobilien, Eberhard Krötz: „Bei der Immobilien-Wertermittlung ist zunächst einmal zu betrachten, ob es zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt. Dies hängt von der objektiven und subjektiven Wahrnehmung der Bewohner ab.“.
„Objektive Parameter werden von behördlicher Seite beurteilt, für die es Routineprüfungen gibt, wie etwa der Abstand zwischen Immobilie und WKA (Windkraftanlagen)“. Anders ist es aus der Perspektive des Eigentümers, oder des Kaufinteressenten.
Die „erlebte“ Beeinträchtigung und das gelebte Mensch-Natur-Verhältnis führen oft zu einer negativen Bewertung durch die Kaufinteressenten.
Gerade in einer naturgeprägten Umgebung wie Eberbach, Schönbrunn und Neunkirchen. „Heute erleben wir als Immobilienmakler die erhöhte Nachfrage nach Immobilien außerhalb der Stadt. „Raus aufs Land“ ist gerade ein großes Thema“ so Krötz.
„Erwartet werden neben dem günstigeren Kaufpreis aber auch eine gute Infrastruktur und eine intakte Natur“.
„Laut Wertermittlungsverordnung sind wertmindernde Umstände auf ungewöhnlich starke oder schädliche Beeinträchtigungen ausgerichtet und beziehen sich im Wesentlichen auf Lärm, Gerüche oder Rauch“, so SKD Immobilien aus Eberbach. „Wenn von einer erheblichen Belästigung (zum Beispiel die Drehbewegung der Rotorblätter, Lichtreflexe und periodischer Schattenwurf, usw.) auszugehen ist, verringert sich bei einer Wohnimmobilie sicher nicht der Erholungswert, sondern auch der Preis. Dabei ist jede Immobilie natürlich individuell zu betrachten und zu bewerten.“
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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