Neue Regeln für den Energieausweis

Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach: „Seit dem 01. Mai dieses Jahres gibt es neu, strengere Anforderungen an Energieausweise für Wohngebäude. Es sind weitere Angaben erforderlich: zum Beispiel Angaben zu den Treibhausgas-Emissionen. Die Erstellung der Ausweise wird so meist teurer.“

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Neue Regeln für den Energieausweis 1

 

Sie benötigen den Energieausweis immer dann, wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten.

Die neuen Regeln basieren auf der Grundlage des  Gebäudeenergiegesetzes vom November 2020. Da der Energieausweis eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren hat, benötigen Sie erst einen neuen, wenn dieser 2011 erstellt wurde.

Der Unterschied zwischen Bedarfs-  und Verbrauchsausweis

Es bleibt bei den 2 Arten von Energieausweisen: dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Für die Ausstellung eines Bedarfsausweises ist die Begutachtung der Immobilie von einem Experten erforderlich, da der bauliche Zustand, die Wärmedämmung und die Heizungstechnik erfasst werden müssen. Verbrauchsausweise dokumentierten dagegen bislang lediglich den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner in den letzten drei Jahren. Dementsprechend lagen die Kosten für die beiden Energieausweis-Typen weit auseinander.

Die Änderungen ab dem 1.5.2021

Um den Durchblick zu behalten und sicherzustellen, dass der Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie nicht an einem kleinen Fehler beim Energieausweis scheitert, holen Sie sich am besten rechtzeitig einen routinierten Immobilienprofi mit ins Boot!

Hier ein Auszug aus den neuen Regeln:

  • Neu ausgestellte Energieausweise müssen die Treibhausgas-Emissionen angeben. So soll sichergestellt werden, dass neben den zu erwartenden Betriebskosten auch die Klimaverträglichkeit der Immobilie durch einen Blick in den Energieausweis leicht ersichtlich ist.
  • Auch Verbrauchsausweise müssen jetzt die energetische Qualität von Gebäude und Anlagen genau beschreiben, was bisher nur bei Bedarfsausweisen erforderlich war. Das umfasst zahlreiche Detailangaben, bis hin zum Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion für eine Klimaanlage.
  • Verschärft wird außerdem die Eigentümer-Haftung für falsche oder unklare Angaben im Energieausweis. Die Ausstellung des Ausweises erfolgt immer durch einen Experten, aber viele Daten können Sie als Eigentümer (z.B. in Form von Fotos) selbst zur Verfügung stellen. Dann haften Sie jedoch für die Richtigkeit und müssen sicherstellen, dass der Aussteller des Energieausweises daraus eine verlässliche Einschätzung ableiten kann.
  • Dass bereits Immobilieninserate bestimmte Pflichtangaben zum Energieverbrauch enthalten müssen, wurde schon mit der novellierten EnEV 2014 eingeführt. Diese Pflichtangaben – und entsprechende Bußgelder bei Verstößen – bleiben unverändert erhalten, gelten in Zukunft allerdings nicht nur für den Eigentümer selbst, sondern explizit auch für Immobilienmakler.

Haben Sie weitere Fragen zum Energieausweis? Sind Sie unsicher, ob Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie kompetent und vollkommen unverbindlich!

Mit unserem Käufer-Finder können Sie nachschauen, wie viele Kaufinteressenten wir bereits haben, welche zu Ihrer Immobilie passen. Hier geht’s zum Käufer-Finder.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.baulinks.de/webplugin/2021/0095.php4

https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/energieausweis-pflichten-und-fristen_260_534562.html

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/energieausweise/gebaeudeenergiegesetz-node.html

Foto: © limbi007/Depositphotos.com

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