Video: Erbimmobilie – Erbengemeinschaft auflösen

Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach: „Erbengemeinschaften bilden sich, wenn mehrere Erben aufgrund des Verwandtschaftsgrades oder testamentarisch einen Anspruch auf einen Nachlass haben. Dabei treffen verschiedene Vorstellungen, Wünsche und Charaktere aufeinander. Das führt oft zu Streit, der hin und wieder gerichtlich ausgetragen wird. Das verzögert die Angelegenheit unnötig. Doch wie löst man eine Erbengemeinschaft am besten auf?“

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In einer Erbengemeinschaft kommen nicht nur nahe und entfernte Verwandte zusammen. Auch Personen, die nicht zur Familie gehören, können etwas vom Nachlass erben. Im Grunde ist es aber egal, wie viele Personen erben. Wichtig ist, dass alle Mitglieder der Erbengemeinschaft gemeinsam darüber entscheiden müssen, was mit einer geerbten Immobilie geschieht. Das setzt heraus, dass die Gemeinschaft weiß, welche Möglichkeiten sie hat.

Meist kommen nicht alle Miterben mit demselben Wissen in die Erbengemeinschaft, was die Auseinandersetzung komplizierter macht. Der eine weiß vielleicht noch nicht, was er möchte. Der andere will die Immobilie gewinnbringend verkaufen und ein weiterer ist auf die Selbstnutzung aus.

Um auf einen Wissensstand zu kommen und damit eine einheitliche Entscheidungsbasis für alle Beteiligten zu schaffen, sollten Erben sich auf einen Immobilienexperten einigen. Dieser kann zudem als neutraler Mediator zu einer gemeinsamen Lösung beitragen. Im Video erfahren Sie, was Erbengemeinschaften noch wissen sollten.

Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erbimmobilie ist? In unserem kurzen Video erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.

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Video: Erbimmobilie – Erbengemeinschaft auflösen 1

 

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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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