Eberhard Krötz, Geschäftsführer der SKD Immobilien GmbH aus Eberbach: „Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie in der Scheidung? Oft kommt es bei dieser Frage zu Uneinigkeiten. Teilen, vermieten, verkaufen, einer bleibt darin wohnen? Findet das Scheidungspaar keine gemeinsame Lösung, droht eine Teilungsversteigerung. Doch diese findet für das Paar in der Scheidung häufig kein positives Ende.
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Eine Scheidung läuft in wenigen Fällen völlig reibungslos. Dinge, die zusammengewachsen sind, lassen sich oft nicht einfach wieder trennen. Vor allem beim gemeinsamen Zuhause fällt das vielen schwer. Was ist finanziell machbar und was ist für beide Seiten fair? (Zum kostenlosen Ratgeber Scheidung)
Doch finden Paare keine gemeinsame Lösung, droht eine Teilungsversteigerung. Diese kann von einem der Ex-Partner beantragt werden. Dieses Verfahren dient dazu, eine Lösung in einer offenen Frage herbeizuführen, damit diese sich nicht endlos hinzieht. Dadurch lässt sich eine Gemeinschaft an einer gemeinsamen Immobilie auflösen. Doch die Teilungsversteigerung sollte besser vermieden werden, denn oft führt sie zu finanziellen Einbußen.
In unserem Video erfahren Sie, was passiert, wenn man sich über den Verbleib der Scheidungsimmobilie nicht einigen kann.
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