Video: Was es beim Energieausweis zu beachten gibt

Eberhard Krötz von SKD Immobilien aus Eberbach: „Soll eine Immobilie verkauft oder vermietet werden, ist der Energieausweis Pflicht. Liegt er nicht spätestens beim Besichtigungstermin vor oder wird gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Deshalb sollte hier einiges beachtet werden.“

Je nach Immobilie – Bestand oder Neubau – wird zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis unterschieden. Liegen bei einer Immobilie, zum Beispiel einem Neubau, keine Verbrauchswerte vor, wird ein Bedarfsausweis erstellt. Wo Verbrauchswerte vorliegen, kommt der Verbrauchsausweis zum Einsatz.

Dabei richten sich die realen Verbrauchswerte einer Immobilie in der Regel immer nach den individuellen Vorlieben der Bewohner. Duschen diese gerne länger und fühlen sich nur bei 24 Grad Celsius wohl, führt das natürlich auch zu einer schlechteren Energiebilanz als bei jenen, die es lieber frisch mögen. Im Verbrauchsausweis dagegen wird die tatsächliche Energieeffizienz dargestellt.

Was Sie noch beim Energieausweis beachten müssen, erfahren Sie in unserem kurzen Video.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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