Was bringt mir die Umzugspauschale?

Jeder Umzug ist nicht nur emotional und körperlich anstrengend, sondern kostet meistens auch sehr viel Geld. Nur wenige wissen, dass man seine Umzugskosten auch von der Steuer absetzen kann.

Bei Umzügen unterscheidet man grundsätzlich zwischen beruflich bedingten und privaten Umzügen. Die Umzugskostenpauschale gibt Ihnen die Möglichkeit die Kosten für einen beruflich bedingten Umzug pauschal abzusetzen. Dabei stehen Ihnen zwei Optionen offen. Entweder können Sie Ihre Kosten mit Rechnungen oder anderen Nachweisen belegen, oder Sie nutzen die Umzugskostenpauschale ohne weitere Nachweise.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Beruflich bedingt ist ein Umzug immer dann, wenn Sie versetzt werden, Ihre Arbeitsstelle wechseln, eine Wohnung für Ihre erste Arbeitsstelle beziehen, oder den Weg zum Arbeitsplatz verkürzen. In diesem Fall muss sich der Weg um mindestens eine Stunde für Hin- und Rückfahrt verkürzen oder die Erreichbarkeit Ihres Arbeitsplatzes erleichtern. Auch der Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung, fallen in die Voraussetzung für eine Umzugspauschale.

Nutzen können die Umzugspauschale sowohl Singles als auch verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Leben Kinder oder Verwandte mit Ledigen in einer häuslichen Gemeinschaft und erhalten diese Unterhalt, kann die Umzugskostenpauschale pro Person erhöht werden.

Umzugspauschale auch bei Umzügen ins Ausland

Das besondere an der Umzugspauschale: Sie können nicht nur Umzüge innerhalb Deutschlands geltend machen, sondern auch innerhalb der EU. Erfolgt ein Umzug außerhalb der EU, erhöht sich die Pauschale sogar um einen Prozentpunkt. Ähnlich verhält es sich mit Rückzügen aus dem Ausland in das Inland.

Allerdings ist die Umzugspauschale dann deutlich niedriger als bei Umzügen ins Ausland und beträgt nur 80 Prozent der Pauschale für Umzüge ins Ausland. Selbst wenn Sie Auswanderer waren und nun aus beruflichen Gründen wieder nach Deutschland kommen, können Sie ebenfalls eine Umzugspauschale nutzen. Wichtig ist, dass Sie eine Zusage für einen Arbeitsplatz in Deutschland haben.

Sie planen einen beruflichen Umzug und möchten wissen, was Sie mit Ihrer Immobilie machen können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Umzug_(Wohnsitzwechsel)

https://de.statista.com/infografik/14257/umfrage-berufsbedingter-umzug/

https://de.wikipedia.org/wiki/Umzugsunternehmen

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AndrewLozovyi/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Ist Holz das neue Gold?

Eberhard Krötz, Immobilienmakler von SKD Immobilien aus Eberbach: „Gegenüber September 2020 sind die Preise für Fichten- und Tannenschnittholz um 13 Prozent gestiegen.  Aber auch Schrauben, Elektrokabel und andere Baustoffe werden derzeit teurer, weil sie  immer […]

Weiterlesen

Längere Frist für Grundsteuererklärung – aber die Probleme bleiben

Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach: „Viele Eigentümer atmen auf. Sie haben nun Zeit bis zum 31. Januar 2023, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Doch die Fristverlängerung behebt nicht die Schwierigkeiten, die viele mit den Formularen und der Systematik der Erfassung haben.“ Eigentlich hätte die Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober dieses Jahres abgegeben werden müssen. Bis Anfang Oktober hatten dies aber nicht…

Weiterlesen

Immobilienerbe in der Patchworkfamilie: lieber mit Testament

„Was erbt der Sohn des Partners aus erster Ehe und was die gemeinsamen Kinder – in einer Patchworkfamilie ist nicht automatisch jedes Familienmitglied Erbe.“ so Beate Albert, Senior-Partnerin von SKD Immobilien aus Eberbach: „Da kommt es schnell zu Ungerechtigkeiten und Unklarheiten, was etwa mit einer zu vererbenden Immobilie geschieht. Der Rat des Experten: machen Sie ein Testament.“ Nach der gesetzlichen Erbfolge kann sich das…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Beate Albert

Senior-Partnerin I Immobilienberatung

+49 (0) 6271 / 78 000 Beate.Albert@skd-immobilien.de

Eberhard Krötz

Geschäftsführer I Zertifizierter Wertermittler von Immobilien (Dipl. E.I.A.)

+49 (0) 6271 / 78 000 eberhard.kroetz@skd-immobilien.de

Laura Milch

Immobilienmaklerin (IHK) I Geprüfte Immobiilienbewerterin (EIA)

+49 (0) 6271 / 78000 Laura.Milch@skd-immobilien.de

Tatjana Riedinger

Assistentin der Geschäftsleitung

+49 (0) 6271 / 78 000 Tatjana.Riedinger@skd-immobilien.de

Sandra Prommer

Empfang I Online-Marketing

+49 (0) 6271 / 78 000 sandra.prommer@skd-immobilien.de

Jeanine Schönig

Immobilienberaterin

+49 (0) 6271 / 78 000 Jeanine.Schoenig@skd-immobilien.de

Barbara Sigmund

Empfang I Backoffice

+49 (0) 6271 / 78 000 Barbara.Sigmund@skd-immobilien.de

Jürgen Dietz

Immobilienberater I Selbstständiger Mitarbeiter

+49 (0) 6271 / 78 000 Juergen.Dietz@skd-immobilien.de

Florian Frick

Student I Immobilienwirtschaft bei der DHBW

+49 (0) 6271 / 78 000 florian.frick@skd-immobilien.de