Wie verkaufen Sie Ihre Immobilie, wenn Sie nicht vor Ort sind?

Eberhard Krötz, Geschäftsführer von SKD Immobilien aus Eberbach: „Eine Immobilie zu verkaufen, ohne vor Ort zu sein, ist eine Herausforderung. Wenn Sie zum Beispiel in Dortmund wohnen und im Rhein-Neckar-Kreis eine Immobilie geerbt haben, können Sie wahrscheinlich während des ganzen Verkaufsprozesses nicht vor Ort sein. Zum Beispiel, weil Sie berufstätig sind. Um die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, sollten Sie einen Qualitätsmakler vor Ort beauftragen“

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Eine Immobilie allein aus der Ferne zu verkaufen, ist so gut wie unmöglich. Für viele Termine müssen Eigentümer vor Ort sein oder jemanden haben, auf den sie sich verlassen können. Eventuell müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Die Immobilie benötigt ein Wertgutachten und muss von einem Immobilienexperten bewertet werden. Interessenten möchten die Immobilie besichtigen. Zum Schluss folgen Notartermin und Übergabe der Immobilie. Ein lokaler Qualitätsmakler kann diese Termine für Sie übernehmen.

Vorbereitung der Immobilie

Um den Wert der Immobilie zu erfahren, muss ein Immobilienprofi den Zustand der Immobilie begutachten und auf Mängel prüfen. Nach der Sichtung der verkaufsrelevanten Unterlagen kann ein Wertgutachten erstellt werden. Dies dient als Grundlage, um einen Angebotspreis festzulegen.

Wenn die Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden und die Immobilie gegebenenfalls mit Home Staging für die Präsentation optimiert wurde, können Fotos für Immobilienportale und Exposé gemacht werden. Neben aussagekräftigen Fotos gehören auch alle relevanten Informationen zur Immobilie ins Exposé.

Besichtigungsmanagement

Hat das ansprechende Exposé das Interesse vieler Immobiliensuchender geweckt, müssen Besichtigungstermine vereinbart und durchgeführt werden. Ein Profimakler übernimmt das für Sie und Sie ersparen sich, extra anreisen zu müssen. Sie sollten aber mit dem Makler in Kontakt bleiben, damit alle Entscheidungen kurzfristig abgesprochen und getroffen werden können.

Notartermin ohne Ihre Anwesenheit

Immobilienverkäufer und -käufer müssen in der Regel beim Notartermin anwesend sein. Sie können aber auch einer Vertrauensperson wie beispielsweise Ihrem Qualitätsmakler eine Vollmacht erteilen, um Sie beim Notar und der Unterzeichnung des Kaufvertrages zu vertreten. Alternativ ist auch die vollmachtlose Vertretung mit Nachgenehmigung möglich. Dann wird der Kaufvertrag erst gültig, wenn Ihre Genehmigung beim Notar eingegangen ist. Vor dem Termin schickt der Notar Ihnen eine Kopie des Kaufvertrags zu. Dann haben Sie zwei Wochen Zeit, den Vertrag zu prüfen. Ihr Makler berät Sie, wenn Sie bei einigen Klauseln unsicher sind.

Lassen Sie sich beim Immobilienverkauf aus der Ferne von einem Profi unterstützen. Das erspart Ihnen viel Zeit und Aufwand.

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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Nikodash/Depositphotos.com

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